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Die Zuständigkeiten für die Bildungspolitik liegen in Deutschland bei den 16 Bundesländern. Das bedeutet, dass jedes Bundesland selbst bestimmen kann, wie ihr Bildungssystem gestaltet werden soll. Bei allen Differenzen der Bundesländer untereinander, gibt es dennoch eine gemeinsame Grundstruktur des Bildungssystems, die nachfolgend dargestellt wird.

Die Grundstruktur des Bildungssystems besteht aus fünf großen Bereichen: Primarbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbereich II, Tertiärbereich und der Quartäre Bereich.

Der Primarbereich 

beginnt in der Regel im Alter von sechs Jahren, mit Einsetzen der Schulpflicht und umfasst die Klassenstufen 1-4.  Im Anschluss daran entscheiden die Leistungen der Kinder, über die weitere Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarstufe.

Der Sekundarbereich I 

gliedert das Bildungssystem in verschiedene Schulformen, bzw. Bildungsgänge auf, an denen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet wird. Die Hauptschule (endet nach der 9. Klasse), die Realschule (endet nach der 10. Klasse) oder das Gymnasium (schließt mit der 12. oder 13. Klasse ab). Hier ist der Unterricht auf einen bestimmten Abschluss bezogen. Eine Alternative bietet die integrierte Gesamtschule, die alle Schulabschlüsse ermöglicht. Am Ende der Sekundarstufe I kann in allen Schulformen bzw. Bildungsgängen ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden und berechtigt, je nach Abschluss, zum Besuch unterschiedlicher Bildungseinrichtungen in Sekundarbereich II.

Der Sekundarbereich II 

umfasst die allgemeinbildenden und beruflichen Vollzeitschulen sowie die Berufsausbildung im dualen System. In Abhängigkeit vom erlangten Schulabschluss stehen den Jugendlichen verschiedene Bildungseinrichtungen zur Verfügung. Der Hauptschulabschluss qualifiziert zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung. Hierzu ist es erforderlich, eine Lehrstelle in einem Betrieb zu finden. Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss (MSA) haben erheblich mehr Wahlmöglichkeiten. Ein bestimmter Notendurchschnitt ermöglicht dem Jugendlichen den Zugang zu den beruflichen Oberschultypen, wie Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachgymnasium sowie zur gymnasialen Oberstufe. Die duale und vollzeitschulische Berufsausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit qualifiziert. Die übrigen Bildungsgänge führen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife und berechtigen zur Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich.

Förderschulen (Primarbereich, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II)

Außerhalb des allgemeinen Schulsystems werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Die einzelnen Bundesländer bieten bis zu elf unterschiedliche Typen von Förderschulen an, die in einigen Bundesländern auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt werden.

Der Tertiärbereich 

umfasst Universitäten, Fachhochschulen und andere Hochschularten, die zu einem akademischen Abschluss führen. Auch weitere Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge anbieten sowie Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Hier sind insbesondere Berufsakademien zu nennen, die in Form dualer Studiengänge sowohl wissenschaftsbezogene als auch praxisorientiere Bildung vermitteln. Hier muss ein entsprechender Ausbildungs- und Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen geschlossen werden.

Fachschulen dienen vorwiegend der beruflichen Weiterbildung und setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Berufserfahrung voraus. Eine staatliche Prüfung zum Techniker bildet den Abschluss.

Der Quartärbereich 

umfasst alle Formen der Weiterbildung (vom Deutschen Bildungsrat definiert als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase). Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung ist das informelle Lernen (kommt vorwiegend im Alltag, in der Freizeit oder ohne Absicht vor). Ihm gegenüber steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung gliedert.